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Wussten Sie das fast jeder 4. Bundesbürger aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr bis zum Rentenalter ausüben kann. Hier springt die Versicherung ein und zahlt Ihnen als Lohnersetzt eine Rente, schon deshalb gehört die Berufs- unfähigkeitsversicherung neben der Haftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen. Die Berufsunfähigkeits- versicherung schafft finanzielle Sicherheit im falle einer Erwerbsunfähigkeit. Da bei Berufsunfähigkeit das Arbeiteinkommen vollkommen entfällt.
Den erlernten Beruf eines Tages aufgrund schlechter gesundheitlicher Verfassung nicht mehr ausüben zu können, ist für die meisten Menschen kaum vorstellbar. Wie wichtig eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit allerdings sein kann, zeigen immer wieder aufs Neue aktuelle Untersuchungen und deren Statistiken. Über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher jeder Erwerbstätige intensiv nachdenken. Doch was genau gibt es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten und welche Leistungen sind von Seiten der Versicherung zu erwarten?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird oft mit anderen Versicherungsarten kombiniert. Bei Abschluss muss darauf geachtet werden, dass ein Versicherungsbetrag vereinbart wird, der später im Fall von Invalidität den gewohnten Lebensstandard abdeckt. Kombiniert wird die private BU meist mit einer Risiko-Lebensversicherung. Sinn der Risiko-Lebensversicherung ist die Absicherung von Angehörigen im Todesfall. Der entscheide Vorteil aus der Kombination ist, dass im Falle der Erwerbstätigkeit die Risiko-Lebensversicherung beitragsfrei bestehen bleibt. Diese Kombination ist besonders empfehlenswert, da die Kosten für so ein Kombipaket kaum höher als beim Abschluss einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung sind.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt in der Regel dann ein, wenn der Versicherte seinen Beruf mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. In diesem Falle erhält er von der Berufsunfähigkeitsversicherung pauschal die vereinbarte Erwerbsunfähigkeitsrente. Manche Versicherungen bieten so genannte Staffelregelungen an. So etwa erhält der Versicherte einen Teil der Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab einem geringen Invaliditätsgrad wie zum Beispiel ab 25 % die volle Rente erhält der Versicherte aber erst bei einer hochgradigen Berufsunfähigkeit ab etwa 75 % eine gestaffelte Berufsunfähigkeitsversicherung hat auch dann Vorteile, wenn man seinen Beruf aufgrund einer schleichenden Erkrankung aufgeben muss.
Zudem muss vom Arbeitnehmer beachtet werden, dass eine Nachversicherungsgarantie im Vertragsumfang enthalten ist. Da durch Inflation und steigende Gehälter die ausreichende Absicherung im Alter nicht ausreichend gewährleistet werden kann besteht die Gefahr, dass die ausgezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente nicht ausreicht. Diese erhält man in der Regel, wenn man seinem Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben kann. Aber auch hier sind individuelle Staffelregelungen möglich.
Um das gesamte Potenzial einer Berufsunfähigkeitsversicherung voll auszuschöpfen lohnt sich auch hier wie bei allen anderen Versicherungsarten ein gewissenhafter Versicherungsvergleich.
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